Nachtspeicherheizungen – umgewandelt zu Ökostrom-Speicherheizungen
Im Jahr 2009 entschied die rot-grüne Koalition, dass Nachtspeicherheizungen ein Auslaufmodell sein sollen. Das Gesetz sah vor, dass alle Altanlagen spätestens 2019 durch andere Heizformen ersetzt werden sollten, während bei nach 1990 errichteten Nachtspeicheröfen eine Betriebserlaubnis von dreißig Jahren gelten sollte.
Im Frühjahr 2013 wurden die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen zurückgenommen, so dass Nachtspeicherheizungen weiterhin unbegrenzt betrieben werden dürfen. Im Gegensatz zur zentralen Gas- oder Ölheizung erfolgt bei Nachtspeicherheizungen die Verbrauchsabrechnung direkt zwischen jedem Haushalt und dem Energieversorger statt über die Nebenkostenabrechnung.
Der Grund für die Rücknahme der Abschaffung der Nachtspeicherheizungen besteht in der Erwartung, diese als Speicheranlagen für Ökostrom nutzen zu können. Die dafür erforderlichen Umstellungen betreffen in den meisten Fällen die Rundsteueranlagen sowie das vom Netzbetreiber zu sendende Zeitsignal für die Aufladebereitschaft der Geräte, während Änderungen an den Heizungsanlagen selbst zumeist nicht nötig sind. Die Nutzer müssen jedoch in die veränderten Nutzungsbedingungen eingewiesen werden. Bislang laden Nachtspeicherheizungen während der Nacht auf, wenn mehr Strom produziert als verbraucht wird. Sie ersparen auf diese Weise das teilweise Abschalten von Kraftwerken und geben die gespeicherte Energie während des Tages zu Heizzwecken ab.
Mit der Abgabe des gespeicherten Stromes während der Tagesstunden verringern sie die Verbrauchsspitze am Mittag. Wenn Nachtspeicherheizungen Ökostrom speichern sollen, muss ihre Aufladung notwendigerweise dann erfolgen, wenn die größte Menge an ökologisch erzeugtem Strom zur Verfügung steht. Dieser Zeitpunkt richtet sich nach der konkreten Aufteilung des Ökostromes aus Windenergie und Solarenergie, er liegt jedoch eher in den Mittagsstunden als während der Nacht.
Somit verändern sich Nachtspeicherheizungen zu Speicherheizungen mit einer Aufladung während des Tages. Auch wenn der Heizbedarf ebenfalls tagsüber größer als in den Nachtstunden ist, können die Speicherheizungen kurzfristige Schwankungen der Stromproduktion durch ihre Speicherfähigkeit abfangen. Nicht garantieren lässt sich jedoch, dass die Stromerzeuger die Geräte tatsächlich ausschließlich zum Zwischenspeichern von Ökostrom nutzen. Verbraucherschützer vermuten vielmehr, dass große Energieunternehmen die Speichermöglichkeiten der heutigen Nachtspeicherheizungen künftig auch beziehungsweise vorwiegend zum Ausgleich der Produktionsschwankungen von Kohlekraftwerken verwenden werden.
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